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Vorbemerkung des Autors

 

Als Beauftragter für Sicherheitspolitik der Kreisgruppe Steinfurt bin ich bemüht, mich auf dem Laufenden zu halten bzw. Wissenslücken zumindest halbwegs zu schließen. Im Jahr 2020 stieß ich auf den Begriff „zivile Verteidigung“. Damit konnte ich zunächst nichts anfangen. Hatte Verteidigung nicht etwas mit dem Militär zu tun? Natürlich nicht oder nicht nur. Verteidigung heißt genau genommen Gesamtverteidigung und setzt sich aus militärischer und ziviler Verteidigung zusammen, beide Teile sind unverzichtbar.

 An dieser Stelle möchte ich keine Bewertung des Themas Verteidigung einbringen. Aufgrund meiner Erziehung und Ausbildung wurde ich natürlich geprägt, und zwar in der Richtung, dass ich von der Notwendigkeit, für die Art und Weise, wie wir leben, selbstbewusst und offen einzutreten, überzeugt bin. Natürlich muss das auf Recht und Gesetz basieren, auch auf international geltendem und selbstverständlich darf, ja muss man, berechtigte Kritik äußern, will man unter den komplexen und vielfältigen Rahmenbedingungen dem Optimum zumindest nahe kommen.

 In einem Verteidigungsfall unseres Landes werden nicht nur unsere Soldaten angegriffen, sondern die Bundesrepublik Deutschland als Staat ist das Ziel der Aggression. Die zivile Seite, also die Verwaltung, die Wirtschaft und auch die Zivilisten werden ihren Beitrag zur Verteidigung leisten müssen, zum Schutz der Bevölkerung und um unsere Streitkräfte zu unterstützen. Diese Verteidigung gilt es also zu definieren, zu organisieren und den sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Dazu zählt die notwendige Ausstattung mit Personal und Material. Gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen des Staates aber auch das Werben um die Einsicht in die Wichtigkeit des Themas, um für Rückhalt in der Bevölkerung zu sorgen. Diese wiederum ist notwendig, um die Menschen dazu zu bewegen, mitzumachen, denn zivile Verteidigung in Deutschland stützt sich zu einem guten Teil auf freiwillige, ehrenamtliche Mitarbeit in den verschiedenen Organisationen. Zu nennen sind zum Beispiel Technisches Hilfswerk (THW), freiwillige Feuerwehren, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser Hilfsdienst (MHD), Arbeiter Samariter Bund (ASB) und Johanniter Unfallhilfe (JUH).

 

Möchte man sich qualifiziert mit dem Thema zivile Verteidigung befassen, kommt man an 2 Dokumenten nicht vorbei:

 1. Das Weißbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland vom 12. April 1972. Das ist tatsächlich die aktuelle Ausgabe und unter www.bbk.bund.de aus dem Internet herunterzuladen.

2. Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) vom 24. August 2016. Es stellt eine Art Update dar und ist unter www.bmi.bund.de aus dem Internet herunterzuladen.

 

Nachfolgend werde ich kurz auf von mir ausgewählte Inhalte des Weißbuchs eingehen und Querverweise auf die Konzeption geben. Das Weißbuch ist deutlich umfangreicher, schon weil der Ist-Zustand der zivilen Verteidigung kritisch beleuchtet und aufgezeigt wird, was noch getan werden muss. Auch der bisher getätigte finanzielle Aufwand wird genannt. In beidem hält sich die Konzeption zurück, was allerdings auch nicht deren Zweck und Aufgabe ist.

 

Wichtig: Ich habe versucht, bei der Wiedergabe der Inhalte von Weißbuch und KZV neutral zu bleiben. Gelegentlich fließt jedoch meine persönliche Meinung ein, auch ohne dass ich dies gekennzeichnet habe. Ich lege aber auch keine wissenschaftliche Arbeit vor, sondern möchte einen Anstoß dazu liefern, sich mit einem Thema zu beschäftigen, dass unser aller Leben beeinflusst, was im Jahr 2021, in Zeiten der Corona-Pandemie, deutlich werden sollte.

 

Daher zum Schluss eine – deutliche - Bitte: Es ist nicht damit getan, in unserem Land so dahinzuleben, es sich nach Möglichkeit gut gehen zu lassen und darauf zu vertrauen, dass es andere schon tun werden. Die zivile Verteidigung sorgt teilweise auch schon in Friedenzeiten dafür, dass wir in der Art und Weise leben können, wie wir es kennengelernt haben und es auch wollen. Beispielsweise wird das THW auch in Not- und Katastrophenfällen eingesetzt. Daher meine ich, dass sich jeder mit der Materie auseinandersetzen darf, auch wenn er keinen unmittelbaren Nutzen für sich persönlich sieht und auch, wenn man das nicht in einer halben Stunde schafft.

 

Münster, den 27. Januar 2021

Uwe Titau