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Begriffe aus der Sicherheitspolitik (SiPol)            Autor: Uwe Titau

 

Kapitel1 – Bündnisse

1.1 Militärbündnisse/Sicherheitsbündnisse

1.2  

Arabische Liga

Start: 22.03.1954

Wer: 21 Staaten und Palästina.

Zweck: Die Liga der Arabischen Staaten (Arabische Liga) ist eine Internationale Organisation arabischer Staaten und wurde am 22. März 1945 in Kairo gegründet, wo sie auch ihren Sitz hat. Sie besteht aus 22 Mitgliedern, d. h. 21 Nationalstaaten in Afrika und Asien sowie dem international nicht vollständig anerkannten Staat Palästina, der durch die PLO vertreten wird.

Als Hauptziel des Staatenbundes gilt die Förderung der Beziehungen der Mitglieder auf politischem, kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Gebiet (Finanz-, Transport- und Gesundheitswesen sowie Kultur und Medien). Ebenso soll die Unabhängigkeit und Souveränität der Mitgliedstaaten und der arabischen Außeninteressen gewahrt werden. Streitfälle der Mitglieder untereinander sollen verhütet und geschlichtet werden. Außerdem soll die Anerkennung der Palästinensischen Autonomiegebiete als unabhängiger Staat Palästina erreicht werden. Ziel ist zudem die Konsolidierung der arabischen Haltung gegenüber Israel.

 

EUROMIL

Start: September 1972

Wer: 39 Verbände und Berufsorganisationen aus 26 Ländern. Der deutsche Bundeswehrverband war Gründungsmitglied.

Zweck: Kooperation und Austausch auf europäischer Ebene. Setzt sich für die Sicherung und Weiterentwicklung von Menschenrechten, Grundfreiheiten und berufs- sowie gesellschaftspolitischen Interessen von Militärangehörigen, gleich welchen Ranges, und deren Familienangehörigen ein, insbesondere für die Vereinigungsfreiheit von Soldaten.

 

Europäische Verteidigungsagentur – European Defence Agency – EDA

Start: 12.07.2004 Verabschiedung der „Gemeinsamen Aktion“ durch den Europäischen Rat.

Wer: Mitglieder der Europäischen Union.

Zweck: Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten, insbesondere im Bereich der Krisenbewältigung. Verbesserung der Effektivität der europäischen Verteidigungsforschung und –technologie. Förderung und Verbesserung der europäischen Rüstungszusammenarbeit. Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Verteidigungsbasis und zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen europäischen Marktes für Verteidigungsgüter.

 

GUAM-Gruppe

Start: 10.10.1997

Wer: Georgien, Ukraine, Aserbaidschan, Moldawien.

Zweck: Enge Kooperation in Fragen der gemeinsamen Sicherheit und des Energietransports. Bildung eines Gegengewichts zum Einfluss Russlands in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten – GUS. Unterstützung durch die USA, die ihrerseits in der Region ein Gegengewicht zu Russland haben wollten.

 

Inneramerikanischer Vertrag über gegenseitigen Beistand – Pakt von Rio – TIAR

Start: 1947 in Rio de Janeiro angenommen, am 03.12.1948 in Kraft getreten.

Wer: 17 Staaten. Kein Mitglied sind Bolivien, Ecuador, Kuba, Mexiko, Nicaragua und Venezuela.

Zweck: Ein Angriff gegen ein Mitgliedsland von außen gilt als Angriff gegen alle. Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Staaten der westlichen Hemisphere. Festlegung von Sanktionsmöglichkeiten.

 

Kooperationsrat der arabischen Golfstaaten – Golf Cooperation Council – GCC

Start: 04.02.1981

Wer: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate.

Zweck: Koordination der Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten. Seit 1988 existiert ein Kooperationsabkommen mit der EU als wichtigstem Handelspartner.

 

NATO – North Atlantic Treaty Organisation

Start: 04.04.1949

Wer: 29 Staaten in Europa und Nordamerika.

Zweck: Kollektive Selbstverteidigung im Falle des bewaffneten Angriffs auf ein Mitgliedsland im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, Artikel 51. Schutz von Demokratie und Menschenrechten als Bestandteil der westlich-liberalen Gesellschaftsordnung sowie politische, ökonomische, soziale und kulturelle Zusammenarbeit. (Grafik der Führungsstruktur)

 

Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit – OVKS

Start: 07.10.2002

Wer: Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Russland. Tadschikistan und Weißrussland.

Zweck: Gewährleistung der Sicherheit, Souveränität und territorialen Integrität. Zusammenarbeit in der Außenpolitik, in militärischen Angelegenheiten, Forschung der Militärtechnologie, bei Bedrohung durch grenzüberschreitenden Terrorismus und Extremismus. Förderung einer demokratischen Weltordnung auf der Grundlage der allgemeinen Prinzipien des Völkerrechts.

 

Pazifischer Sicherheitspakt – ANZUS

Start: April 1952

Wer: Australien, Neuseeland, USA.

Zweck: Koordination der Verteidigung, weiträumige Überwachung der Seewege und Sicherung der US-Stützpunkte in den asiatischen Partnerländern. Ziel ist die Stärkung der US-Vorrangstellung als asiatisch-pazifische Seemacht.

 

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – OSZE

Start: Am 01.01.1995 aus der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa - KSZE - hervorgegangen.

Wer: 57 Staaten in Europa und Nordamerika, den ehemaligen Teilrepubliken der Sowjetunion und der Mongolei.

Zweck: Vorrangiges Instrument für Frühwarnung, Krisenmanagement und Konfliktnachsorge. Dazu zählen die Stärkung des politischen Dialogs, der Aufbau schnell einsatzfähiger ziviler Krisenreaktionskräfte (REACT), die Bekämpfung von Terrorismus, Antisemitismus und Diskriminierung, Wahlbeobachtung und Grenzmanagement/Grenzsicherheit. Deutschland stellt 10% des Personals (von 550 ständig plus 3000 anlassbezogen) und 12% des Haushalts.

OSZE – Wiener Dokument 2011

Start: 2011

Wer: 57 OSZE-Mitgliedsstaaten.

Inhalt: Das Wiener Dokument 2011 der Verhandlungen über vertrauens- und sicherheits-bildende Maßnahmen (WD 11) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist ein politisch verbindliches Übereinkommen aller 57 OSZE-Mitgliedsstaaten zur Transparenz und Vertrauensbildung mit Gültigkeit im Raum vom Atlantik bis zum Ural und in Zentralasien bis an die chinesische Grenze. Das Dokument beschreibt vertrauensbildende Maßnahmen, um Abrüstung zu verwirklichen und sich in den gegenseitigen Beziehungen Androhung und Anwendung von Gewalt zu enthalten. Es wurde von den OSZE-Mitgliedern im Jahr 1990 erstmals unterzeichnet und in den Jahren 1992, 1994, 1999 und 2011 überarbeitet bzw. ergänzt. Die vertrauensbildenden Maßnahmen sind gegenseitige Besuche von Beobachtern sowie Militärangehörigen und Informations-austausch von Anzahl, Stationierung, Bewegung von militärischen Truppen, Organisation, Waffen, Militärschiffen, Militärflugzeugen und Militärhubschraubern der Vertragsstaaten.

Das Wiener Dokument lässt sich als Maßnahme im Rahmen der „Konventionelle Rüstungskontrolle im Rahmen der OSZE“ verstehen.

Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) in der Selfkant-Kaserne in Geilenkirchen plant, koordiniert und realisiert alle Missionen im Ausland nach dem Wiener Dokument mit deutscher Beteiligung, gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung von WD-Missionen anderer Vertragsstaaten in der Bundesrepublik Deutschland, stellt das für diese Aufgaben erforderliche Führungs- und Fachpersonal und wertet die Ergebnisse der Inspektions- und Überprüfungsbesuche aus.

 

Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit – Shanghai Cooperation Organisation –SCO

Start: 15.06.2001

Wer: China, Russland, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan.

Zweck: Förderung der regionalen Sicherheit. Implementierung der Shanghaier Konvention zum Kampf gegen Terrorismus, Separatismus, und religiösen Extremismus. Kampf gegen Drogen- und Waffenschmuggel, illegale Migration und Kriminalität. Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel Energieversorgung und Wasserverteilung. Gemeinsame militärische Maßnahmen im Konfliktfall.

 

Westeuropäische Union – WEU

 Start: Gründung am 23.10.1953, die sog. Pariser Verträge traten am 5. Mai 1955 in Kraft.

 Ende: Mittlerweile ist die WEU in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union aufgegangen. Am 31. März 2010 teilte die Ratspräsidentschaft der WEU mit, dass die Organisation aufgelöst werde, dies wurde bis Ende Juni 2011 vollzogen.

Wer: Belgien Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Vereinigten Königreich. Beobachterstaaten waren Dänemark, Finnland, Irland, Österreich und Schweden, weitere 13 europäische Staaten assoziierte Mitglied- oder Partnerstaaten.

 Zweck: Die WEU ging 1954 aus dem Brüsseler Pakt von 1948 hervor. Kern der WEU ist eine automatische Beistandsverpflichtung bei militärischen Angriffen auf einen Partner. Der 1993 in Kraft getretene Vertrag von Maastricht sah eine Entwicklung der WEU als Verteidigungskomponente der EU sowie als europäischer Pfeiler in der NATO vor. Mit dem Vertrag von Amsterdam (1997) wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gestärkt. Die WEU wurde als integraler Bestandteil dieser Entwicklung auf EU-Ebene gesehen und sollte über eine eigene operative Kapazität im Verteidigungsbereich verfügen, sie blieb jedoch institutionell eigenständig. Mit dem Vertrag von Nizza 2001 wurden die sicherheits- und verteidigungspolitischen Kompetenzen der EU ausgeweitet und zentrale Funktionen der WEU auf die EU übertragen. Seitdem hatte die WEU erheblich an Bedeutung verloren.

 
 

1.3 Wirtschaftsbündnisse/ Sicherheitsbündnisse

Afrikanische Union - African unity – AU

Start: Juli 2002 als Nachfolgebündnis der Organisation für Afrikanische Einheit – Organisation of African Unity – OAU

Wer: 53 Staaten

Zweck: Kooperation auf allen Gebieten. Orientierung an den UN und der EU bezüglich Organisation und Recht. 2003 Errichtung einer African Standby Force – ASF als ständiges Friedenskorps. Ursprünglich sollte bis 2025 ein eigenes afrikanisches Wirtschaftssystem realisiert werden.

 

Andengemeinschaft – Comunidad Andina de Naciones – CAN

Start: 16.10.1969

Wer: Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru. Argentinien, Brasilien, Chile, Paraguay und Uruguay als assoziierte Staaten. Mexiko und Panama mit Beobachterstatus.

Zweck: Gemeinsame Außenpolitik. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Ziele sind unter anderem die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes, einer gemeinsamen Agrarpolitik und langfristig die Errichtung einer Wirtschafts-und Währungsunion.

 

Asiatisch-Pazifische Wirtschaftliche Zusammenarbeit – Asia Pacific Economic Cooperatoin – APEC

Start: 1989

Wer: 21 Staaten, darunter Australien, China, Russland und die USA. Sie repräsentieren 50% des Welthandels.

Zweck:

Förderung des Wirtschaftswachstums, Schaffung einer Freihandelszone Asien-Pazifik. Seit 2001 auch sicherheitspolitische Zielsetzungen, seit 2007 sind auch der Klimawandel und die Energiesicherheit Themen.

 

Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika – Southern African Development Community – SADC

Start: 1992, hervorgegangen aus der Entwicklungskonferenz des südlichen Afrika.

Wer: 16 Staaten ohne Südafrika.

Zweck: Wirtschaftliche und politische Integration. Seit 2000 Schaffung einer Freihandelszone mit Sonderregelungen für sensible Güter, um nationale Wirtschaftszweige der Mitgliedstaaten zu erhalten.

 

Eurasische Wirtschaftsunion – EAWU

Start: Gründungsabkommen vom 29.05.2014. Hervorgegangen aus der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Wer: Kasachstan, Russland, Weißrussland, Armenien und Kirgisistan. Republik Moldau als Beobachterstaat.

Zweck: Zusammenschluss zu einem Binnenmarkt mit Zollunion. Ziel eines gemeinsamen Energiemarktes und einer gemeinsamen Währung. Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Ägypten, Vietnam und Serbien.

  

Europäische Freihandelsassoziation – European Free Trade Association – EFTA

Start: 03.05.1960

Wer: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz. Die ersten drei bilden zusammen mit der EU den europäischen Wirtschaftsraum.

Zweck: Zollgemeinschaft zum Abbau von Handelsschranken.

 

Europäische Union – European Union - EU

Start: Deutschland, Frankreich, Italien und BENELUX gründeten 1951 die Montanunion. 1957 folgten durch die Römischen Verträge die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Diese wurden durch den Fusionsvertrag zur Europäischen Gemeinschaft zusammengeführt, der am 01.07.1965 in Kraft trat. 1992 erfolgte mit dem Vertrag von Maastricht die Umbenennung in Europäische Union, der heute 27 Staaten angehören, davon bilden 19 eine Währungsunion (Euro).

Zweck: Schaffung einer Wirtschafts-, politischen und zunehmend einer Sicherheitsunion. Durch eine Vernetzung der militärisch relevanten Wirtschaftssektoren sollte ein erneuter Krieg verhindert werden mit dem Ziel der politischen Annäherung und Aussöhnung.

Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes mit Normen und Wettbewerbsregeln. Überwachung eines fairen Wettbewerbs, unter anderem durch Genehmigung von Subventionen. Stärkung der Industrie und Förderung neuer Techniken, Festlegung einheitlicher Standards, Förderung der Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei Forschung und Entwicklung (FuE). Wirtschaftlicher Integration kommt dabei überragende Bedeutung zu.

 Weiterführende Informationen zur Struktur und Arbeit an dieser Stelle würden den Rahmen sprengen und werden daher der eigenen Recherche des Lesers/der Leserin überlassen.

 

Gemeinsamer Markt des Südens – Mercado Comun del Sur – MERCOSUR

Start: 26.03.1991

Wer: Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Venezuela. Assoziierte Staaten sind Chile, Bolivien, Peru, Kolumbien, Ecuador, Guayana, Suriname. Neuseeland und Mexiko sind Beobachterstaaten.

Zweck: Umfassende wirtschaftliche und politische Integration mit den Zielen der Beschleunigung von wirtschaftlichen Entwicklungsprozessen unter Berücksichtigung der sozialen Gerechtigkeit, adäquate Einbringung in das internationale Gefüge der Wirtschaftsblöcke, Förderung der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung sowie die Entstehung einer immer umfassenderen Union aller Völker.

Die Schaffung eines gemeinsamen Marktes gilt als Grundvoraussetzung für das Erreichen dieser Ziele.

 

Gemeinsamer Markt für das Östliche und Südliche Afrika – Common Market for Eastern and Southern Africa – COMESA

Start: 21.10.2000

Wer: 21 Staaten, nicht darunter ist Südafrika.

Zweck: Schaffung einer Freihandelszone sowie einer Zollunion.

 

Mitteleuropäisches Freihandelsabkommen – Central European Free Trade Agreement – CEFTA

Start: 1992

Wer: Nicht-EU-Länder. Aktuell noch Albanien, Bosnien, Herzegowina, UNMIK (Kosovo), Nordmazedonien, Moldau, Montenegro und Serbien. Tritt eines dieser Länder der EU bei, scheidet es aus.

Zweck: Freihandelsabkommen zwischen Nicht-EU-Ländern.

 

Nordamerikanisches Freihandelsabkommen – North American Free Trade Agreement – NAFTA

Start: 01.01.1994

Wer: USA. Kanada, Mexiko

Zweck: Errichtung einer Freihandelszone. Nachfolge namens United.States-Meico-Canada Agreement vom 30.11.2018. Kein Vorrang vor nationalem Recht, keine supranationalen Regierungsfunktionen. 2 Nebenabkommen: 1. North American Agreement on Environmental Cooperation (NAAEC) für Umweltbelange, 2. North American Agreement on Labor Cooperation (NAALC) für Arbeitsrechte.

 

Organisation Erdölexportierenden Länder – Organization oft he Petroleum Exporting Countries – OPEC

Start: September 1960

Wer: 13 Staaten in Afrika, Asien und Südamerika.

Zweck: Stabilisierung der Weltmarktpreise durch Regulierung der Fördermengen. Dadurch verstärkte Abhängigkeit der Industrienationen, insbesondere jener, die keine  nennenswerten eigenen Erdölvorkommen besitzen.

 

Vereinigung Südostasiatischer Nationen – Association of South East Asian Nations – ASIAN

Start: 08.08.1967

Wer: Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand, Brunei, Laos, Myanmar und Kambodscha.

Zweck: Zunächst Gründung aus der Furcht, nach dem Fall Indochinas könnte die Region Kommunistisch werden. Seit 1969 wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit. Einrichtung der Freihandelszone Asian Free Trade Association.

 

Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft – Economic Community of West African States – ECOWAS

Start: 28.05.1975 Vertrag von Lagos, ersetzt am 24.07.1993 durch den Revised Treaty.

Wer: 15 Staaten in Westafrika, davon entstanden einige durch die Auflösung der französischen Kolonie Französisch-Westafrika, zum Beispiel Mali, Niger, Senegal und Elfenbeinküste.

Zweck: Ausbau der wirtschaftlichen Integration sowie der politischen Integration. Gemeinsame Verteidigung durch die 1981 gegründete ECOWAS Monitoring Group (ECOMOG).

 

Zollunion des südlichen Afrika – Southern African Customs Union – SACU

Start: 1910 als erste Zollunion weltweit.

Wer: Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Swasiland.

Zweck: Errichtung einer Zollunion. Am 01.07.2006 Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EFTA.

 

 Kapitel 2 – Institutionen

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – BBK

Start: 01.05.2004 mit Sitz in Bonn. Erste Ansätze mit der Gründung des Technischen Hilfswerks 1950.

Wer/Geltungsgebiet: Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland mit 300 Bediensteten.

Aufgaben:

  • Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz – AKNZ
  • Krisen- und Risikomanagement
  • CBRN-Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren.
  • Schutz der Gesundheit
  • Schutz von kritischen Infrastrukturen (Versorgungssicherheit)
  • Forschung im Bevölkerungsschutz
  • Kulturgutschutz
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen ausländischen Behörden
  • Umsetzung des „Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015 – 2030“ der VN.

 Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV

Das Bundesamt ist den 16 Landesämtern gegenüber nicht weisungsbefugt. Dort sind die Ämter teilweise eigenständige Behörden und teilweise Abteilungen der Innenministerien.

Start: 07.11.1950, bis 1955 erfolgte die Aufsicht über das Amt durch die Alliierten.

Wer: Deutscher Inlandsgeheimdienst ohne polizeiliche Befugnisse. Circa 6500 Mitarbeiter.

Zweck: Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie Spionageabwehr. Beobachtung von links- und rechtsextremistischen, terroristischen und islamistischen Aktivitäten. Außerdem die Spionageabwehr im Inland, dazu zählt die Aufklärung von Tätigkeiten fremder Geheimdienste. Dritte Aufgabe ist der Geheimnis- und Wirtschaftsschutz.

 

Bundesnachrichtendienst – BND

Start: 01.04.1956

Wer: Dem Bundeskanzleramt unterstelltes Bundesamt mit Sitz in Berlin und Pullach. Circa 6500 Mitarbeiter.

Zweck: Beschaffung und Auswertung geheimer politischer, militärischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Informationen aus dem Ausland, die von außen-und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind. Im Unterschied zu den Auslandsnachrichtendiensten einiger anderer Staaten hat der BND nach § 2 des BND-Gesetzes keine polizeilichen Exekutivbefugnisse, ist also z. B. nicht zur Durchführung von Festnahmen berechtigt.

 

Bundessicherheitsrat – BSR

Start: Oktober 1955 als Ausschuss des deutschen Bundeskabinetts.

Wer: Der/die Bundeskanzler /-in und die Bundesminister/-innen des Auswärtigen und Inneren, der Finanzen, Justiz und Verteidigung, für Wirtschaft und Technologie und für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung tagen in geheimer Sitzung.

Zweck: Koordination der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie Zuständigkeit für die Rüstungsexporte.

 

Europäisches Polizeiamt – EUROPOL

Start: 01.01.2010 als Agentur der Europäischen Union.

Wer: In 2018 insgesamt Mitarbeiter, davon 243 Verbindungsoffiziere zur Verbindung an die nationalen Strafverfolgungsbehörden.

Zweck: Europäische Zentralstelle für den polizeilichen Informationsaustausch und für die Verbrechensanalyse von Verbrechen, die in mindestens zwei EU-Mitgliedsstaaten verübt wurden und zum Zuständigkeitskatalog der EU gehören. Bekämpfung von Terrorismus, Waffen- und Drogenhandel, Kinderpornografie und Geldwäsche.

 

G7/G8, auch Wirtschaftsgipfel genannt

Start: G7 1975, 1998 mit dem Beitritt Russlands G8.

Wer: Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, USA, Kanada, Russland. Die EU-Kommission mit Beobachterstatus.

Zweck: Informeller Zusammenschluss in Form regelmäßiger Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs. Vorrangiges Thema ist die Außenpolitik. Andere Themen sind Finanz- und Währungsfragen, Gesundheits- und Bildungspolitik, Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung, Umwelt, Klimawandel, internationales Recht, Strafverfolgung, Terrorismus, internationaler Handel und Binnenangelegenheiten.

 

Europäisches Kompetenzzentrum für Ziviles Krisenmanagement - European Centre of Excellence for Civilian Crisis Management (CoE)

 Start: 17.09.2020 in Berlin

 Wer: 18 Staaten der EU

 Zweck: Die Arbeit des CoE wird sich zunächst auf Folgendes konzentrieren:

 •  Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und dem Bereich Justiz und Inneres;

 •  Beratung der Mitglieder in der Frage, wie die Zahl der abgeordneten Mitarbeiter*innen - insbesondere von Frauen - in EU-Missionen erhöht werden kann;

 •   Unterstützung der Mitglieder bei der Gewährleistung der Vorbereitung des Personals auf seine wichtige Arbeit in GSVP-Missionen.

 

G20

Start: Mit der asiatischen Finanzkrise 1999.

Wer: G8-Staaten, EU, Brasilien, Indien, Südkorea, Australien, Mexiko, Türkei, Indonesien, Saudi-Arabien, Südafrika, Argentinien und China.

Zweck: Stabilisierung des globalen Finanzmarkts. Regelmäßige Treffen der Staats- und Regierungschefs. Parallel verschiedene Fachministerkonferenzen.

 

INTERPOL – International Crime Police Organization

Start: 1923 in Wien gegründet mit Sitz in Lyon/Frankreich.

Wer: Mit 194 Mitgliedsstaaten die weltweit größte internationale Polizeiorganisation. Ein Verein nach französischem Privatrecht.

Zweck: Förderung der internationalen Polizeizusammenarbeit durch zielgerichtete Ausbildung, Training, Mitarbeit von Fahndungsexperten, Bereitstellung von Dateien, sicherer Kommunikation und Trendanalysen zur Kriminalität.

 

Maritimes Sicherheitszentrum See – MZS

 

Start: 06. September 2005.

 

Wer: Die gemeinsame Einrichtung des Bundes und der fünf Küstenländer (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) besteht aus: Der Bundespolizei, dem Zoll, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Deutsche Marine, den Wasserschutzpolizeien der fünf Küstenländer und dem Havariekommando.

 

 Im Interesse der nationalen und internationalen Schifffahrt sowie der Sicherheit vor der deutsche Küste werden die fachlichen Kompetenzen der im Netzwerk vertretenen Partner im Gemeinsamen Lagezentrum See (GLZ-See) gebündelt.

 

Zweck: Der operative Kern des Maritimen Sicherheitszentrums (MSZ) ist das Gemeinsame Lagezentrum See (GLZ-See). Von dort wird die Arbeit aller Partner zur Gewährleistung der maritimen Sicherheit („Safety“ und „Security“) auf See gebündelt.

 

Aufgaben:

 

- Umfassende und unverzügliche Bereitstellung relevanter Daten und Informationen,

 

- Erstellung gemeinsamer Lagebilder,

 

- Gemeinsame Bewertung der Lage,

 

- Gegenseitige Beratung und Unterstützung, Logistische Unterstützung der Vollzugs- und Einsatzkräfte,

 

- Sicherstellung eines effektiven Einsatzes verfügbarer personeller und sächlicher Ressourcen der Partner durch optimale Einsatzkoordinierung,

 

-Zusammenarbeit mit den Lagezentren anderer Behörden und Stellen sowie

 

-Mitwirkung bei der Vorbereitung sowie Durchführung und Auswertung gemeinsamer Übungen.

 

Militärischer Abschirmdienst – MAD

Start: 30.01.1956

Wer: Deutscher Nachrichtendienst im Geschäftsbereich des BMVg. 2018 hatte der MAD 1169 Bedienstete.

Zweck: Informationssammlung und –auswertung im Inland und ausnahmsweise im Ausland zu Zwecken der Spionage- und Sabotageabwehr und der Terrorismus- und Extremismusabwehr. Der MAD führt personenbezogene Sicherheitsüberprüfungen durch. Er sammelt Informationen über extremistische und sicherheitsgefährdende sowie geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht, die von Bundeswehrangehörigen ausgehen und gegen die Bundeswehr gerichtet sind. Außerhalb der Bundeswehr werden diese Aufgaben von den Behörden für Verfassungsschutz wahrgenommen.