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Ununterbrochen im Einsatz – Kampfdrohnen für die Bundeswehr? 


Unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicle) sind bei der Bundeswehr seit den siebziger Jahren im Einsatz. Es begann mit der Aufklärungsdrohne CL89, die in der Artillerie zur Aufklärung gegnerischer Ziele in größerer Tiefe des Raumes eingesetzt wurde, und zur Verbesserung des Lagebilds beitrug. Ihr Nachfolger die CL 289 ist durch die Einsätze auf dem Balkan bekannt geworden, als Berichte über die Eskalation des Konflikts zum Völkermord für die militärische und politische Führung verifiziert werden mussten. Dabei gingen auch einige Exemplare durch Waffenwirkung verloren.
Die CL 289 ist seit ca 15 Jahren nicht mehr im Dienst und wurde durch ein breiteres Spektrum von Aufklärungsdrohnen verschiedener Größenordnungen ersetzt, das vom Kleinflugkörper für die kleine Infanteriegruppe und das Aufklärungsfahrzeug vor Ort bis zur Überwachung und Zielaufklärung des gesamten Einsatzgebietes eines Großverbandes reicht (ALADIN, MIKADO, LUNA, KZO). Diese Systeme tragen zur Aufklärung mit Luftbildern bei. Der Ersatz der KZO bei der Artillerie- und Heeresausfklärungstruppe durch HUSAR (hocheffizientes unbemanntes System zur Aufklärung mittlerer Reichweite) steht bevor.

An der Spitze der Einsatzskala stand die auf einem amerikanischen Modell beruhende strategische Drohne EuroHawk zur  weiträumigen elektronischen Aufklärung, welche die wenigen in dieser Rolle eingesetzten, außer Dienst gestellten Marineaufklärungsflugzeuge Atlantic (SIGINT) ablösen sollte. Das weit fortgeschrittene
Projekt scheiterte 2011 erst einmal weil die Frage des unbemannten Einsatzes luftrechtlich in Frage gestellt wurde. Die Einsatzlücke einer mobilen weiträumig operierenden luftgestützten Signalaufklärung blieb damit offen und konnte auch nicht mit der als Alternative in die Planung eingebrachten US-Marinedrohne TRITON gefüllt werden. Das BMVg hat sich nun für einen flugzeuggestützten Einsatz der in Deutschland entwickelten Einsatzsensorik PEGASUS entschieden und verzichtet auf die Vorteile der Drohne, damit die Lücke der weiträumigen abbildenden Signalaufklärung endlich gefüllt und NATO-Zusage eingehalten werden kann. Das als Trägerflgzeug vorgesehene Reiseflugzeug Global 6000 von Bombardier hat zwar auch eine lange Flugdauer, kann aber nicht die Einsatzdauer einer mit Segelflugeigenschaften aufwartenden Drohne  erreichen.  Die deutsche Beteiligung an dem vor allem im Mittelmeeraum realisierten NATO-Projekt zur strategischen Aufklärung (Allied Ground Surveillance AGS ) auf der Basis des gleichen Luftfahrzeugs Global Hawk wurde aber nicht aufgegeben und für den unbemannten Drohnenflug im zivilen Luftraum außerhalb von Truppenübungsplätzen gibt es Entwicklungsvorschläge für Begleitflugzeuge, um den luftrechtlichen Einschränkungen bei unbemannten Flügen in unserer Region Genüge zu tun . Auf dem Gebiet ziviler Flugsicherheit dürfte es bei dem Wildwuchs von privaten Hobbydrohnen größeren Handlungsbedarf geben als bei der Kontrolle eines durch Führung und Normen geordneten zahlenmäßig begrenzten militärischen Flugbetriebes!

In den Einsatzgebieten spielen diese Einschränkungen ohnehin keine Rolle. Dort setzt die Luftwaffe für die weiträumige Überwachung von Israel geleaste HERONein, die auch in einer bewaffneten Version im Gespräch ist. Die Entscheidung für HERON ist in Militärkreisen umstritten  und es kann aber vermutet werden, dass eine deutsch-israelische Kooperation in Politik und Öffentlichkeit leichter zu vermitteln war als eine Beteiligung an der im kritischen Fokus der Medien stehenden amerikanischen PREDATOR. Mit Israel gab es schon eine Kooperation beim gescheiterten Drohnenprojekt WABEP (s.u.)
Ursprüngliche Konzepte mit vorprogrammierten Flugbahnen und klassischer Luftbildauswertung nach Rückkehr sind durch die Weiterentwicklung der Kommunikationstechnologie unter Einbeziehung von Satelliten zu ferngelenkten Drohnen weiterentwickelt worden, deren Bediener sich gar nicht mehr im Einsatzgebiet, sondern auf einer Heimatbasis befinden. Aufklärungsbilder können in Echtzeit übermittelt werden, so dass der Schritt zur Kombination von Aufklärungs und Waffeneinsatz nicht mehr weit ist. Drohnen können sich ohne Risiko für Leib und Leben der Bediener sehr viel länger und kostengünstiger als Flugzeuge über dem Kampfgebiet aufhalten, es überwachen und bei Bedarf ohne Zeitverzug mit gelenkten Flugkörpern Ziele bekämpfen. Es gab in der Vergangenheit auch Modelle für das Kriegsbild klassischer Großkonflikte mit autonomer Auslösung von Waffen bei der Bekämpfung großer angreifender Panzerformationen. Dabei sollten Drohnen in großer Zahl in den Luftraum entlang der Vormarschstraßen einfliegen und auf erkannte Panzerziele automatisch Wirkkörper abfeuern (Suchzündermunition). Die Kampfdrohne TAIFUN war in den Planungen für die neunziger Jahre als Feuerunterstützungswaffe
der Korps vorgesehen, wurde aber nicht realisiert. Dies wäre eine risikolosere Alternative zum Angriff von Lufwaffenverbänden auf diese Formationen gewesen, ist aber mit dem gezielten gelenkten Einsatz der Kampfdrohnen amerikanischer Herkunft nicht zu vergleichen. Eine unbewaffnete Varinate des Basisflugkörpers wird heute als Aufklärungsdrohne KZO (Kleinflugkörper Zielortung) genutzt. Einwegdrohnen, die nach der Aufklärung des Zieles dieses Ziel anfliegen und zerstören sind eine weitere Option. Dazu gehörte das von der Bundeswehr erprobte, aber nicht eingeführte System WABEP (Wirkmittel zur abstandsfähigen Bekämpfung von Einzel- und Punktzielen), eine Kombination der KZO mit der israelischen Kampfdrohne HAROP. In den letzten Jahren wurde das Schadenspotential von der auf dem zivilen Markt freu verfügbaren Drohnentechnologie bei vielen aktuellen Konflikten unübersehbar. Seien es Angriffe auf Ölanlagen am Golf oder auf Panzer in der Ukraine und im Kaukasus. Zur Zeit erfolgt die Lenkung noch nach menschlichen Vorgaben, aber die fortschreitende künstliche Intelligenz lässt auch autonome Drohen Wirklichkeit werden, die selbstständig Ziele erkennen und angreifen können. Hier sind vor allem intelligente Schwärme von Kleindrohnen eine gefürchetete Bedrohungsversion. Diese könnten unabhängig von einer Einzellenkung durch Bediener ihre Ziele autonom suchen, sich untereinander abstimmen und bekämpfen und so die Abwehr sättigen. Die Gesichtserkennung ließe auch gezielte Tötungen durch autonome intelligente Kleindrohnen möglich werden.
Minister de Maizière bekundete 2012 die deutsche Absicht zur Beschaffung von Kampfdrohnen. Der Bedarf ist militärisch nicht umstritten und die Bundeswehr muss hier auch im Interesse der Soldaten im Einsatz den internationalen Ausrüstungsstandards entsprechen. Die Entwicklung einer europäischen Drohne ist beabsichtigt.Der internationale Maßstab bei den westlichen Partnern sind vor allem die US-Kampfdrohnen PREDATOR und die größere REAPER, an deren
Nutzung und Erfahrungsgewinn sich eine Reihe europäischer Partner beteiligen. So trainieren britische und italienische Soldaten in den USA den Einsatz ihrer PREDATOR. Sachstand im Jahr  2020 war die Bewaffnung der Drohne HERON TP  im Jahre 2022 als Zwischenschritt zur Einführung der EURODROHNE. Die bewaffneten Drohnen sollten für die begleitende Aufklärung und bewaffnete Sofortreaktion für Bundeswehrpatrouillen in Gefahrensituationen zum Einsatz kommen. Die Absichtsbekundungen des BMVg hatten erwartungsgemäß zu Gegenreaktionen geführt. Der Widerstand des Koalitionspartners SPD schien im Jahr 2020 aufgegeben zu sein, bis dann zum Jahresende ein erneuter Kurswechsel eintrat. Das ist dem Wahlkampf, weniger der Sachdiskussion geschuldet.
Die Bedenken werden vorwiegend aus den Kreisen geäußert, die generell größere Distanz zum Militär als Teil staatlicher Sicherheitsvorsorge zeigen. Diese Kräfte scheinen sich im Augenblick auch wieder in der Sozialdemokratie im Vorfeld des Bundestagswahlkampfes zu regen, nachdem es so aussah, dass die anerkannten Sicherheitspolitiker in der Partei sich mit ihrem Plädoyer für eine maßvolle Drohnenbewaffnung zum Schutz der Soldaten  durchzusetzen schienen. Die Verzögerungstaktik mit dem ewigen Hinweis auf noch vorhandenen Diskussionsbedarf entzieht sich immer mehr der Sachdebatte. 

Für Zündstoff in der Diskussion sorgen die vor allem in der Präsidentschaft von Obama ausgeweiteten US-Einsätze in den asiatischen Krisengebieten und Rückzugsgebieten von Aufständischen in den Nachbarstaaten, bei denen durch unbeteiligte zivile Opfer die Grenzen derartiger Systeme vor Augen geführt werden. Hinzu kommt die berechtigte kritische Auseinandersetzung mit den gängigen widerlichen Kriegsspielen in einer virtuellen Computerwelt, die unreflektiert auf die Einsatzkräfte in den Bodenkontrollstationen der Drohneneinheiten übertragen werden. Da machen Bilder von beliebig tötenden „Joystick“-Bedienern in Containern die Runde, die hinterher mit großen psychologischen Problemen zu kämpfen haben.
Ethische Bedenken gegen „Krieger,“ die aus sicherer Distanz töten, erinnern etwas an das Bedauern über den Untergang der Ideale des Rittertums und den Verlust des ehrenhaften Kampfes „Mann gegen Mann“ durch die neuzeitliche Kriegführung. Abgesehen davon, dass dieses Bild vom ritterlichen Kampf auch im Mittelalter schon nicht stimmte und die in die gleiche Richtung lamentierenden archaischen asymmetrischen Krieger in den Krisengebieten sich gegenüber Schwächeren selber alles andere als ritterlich verhalten, unterscheidet den Drohnenbediener fern vom Gefechtsfeld wenig vom geschützbedienenden Kanonier oder Kampfpiloten, der sich beim Fehlen eines gleichwertig ausgerüsteten Hochwertgegners auch in relativer Sicherheit wiegen kann. Wenn sich die Bodenstation im Einsatzgebiet befindet, teilt der Drohnenbediener mit anderen Kontingentsoldaten das gleiche Risiko. Drohnenbefürworter halten die in sicherer Distanz und in Teams eingebundenene abwägende Einsatzführung auch eher für geeignet, "Kollateralsschäden" zu vermeiden als die Führung in einem heißem ständer unter Eigenbedrohung geführten Gefecht. Natürlich führt das Bild von Drohnenpiloten in den USA, die Personen und Ziele in fernen Gebieten an den Bildschirmen ausschalten und dann zu ihren Familien nach Dienstschluss zurückkehren,  zu Irritationen. Die Einsätze gegen Terrorgruppen in Pakistan und im Jemen sind völkerrechtlich umstritten, aber die Bedrohungen der Gegenwart durch Anschläge global agierender nichtstaatliche Gruppen sind häufig nicht mehr in juristischen Begriffen des bisherigen Kriegsvölkerrechts zu fassen. Völkerrechtlich legitime Verteidigung ist nach der Definition eine Reaktion auf gesteuerte Gewalteinwirkung von außen, sofern man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Kampfdrohnen verleihen bei asymmetrischen Kriegsbildern den in diesen Auseinandersetzungen oft hilflos wirkenden technisierten Armeen des Westens ein „eigenes asymmetrisches“ Wirkmittel gegen „Aufständische“, die dagegen kein wirksames „symmetrisches“ Gegenmittel haben. Drohneneinsätze sind nicht mit dem für westliche Armeen grundsätzlich immer schwierigen Fragen von Verlusten durch Tod und Verwundung der eigenen Soldaten verbunden, die bei entsprechender Reaktion der Öffentlichkeit den vorzeitigen Abbruch von Einsätzen herbeiführen können. Der Politikwissenschaftler Münkler hat dieses Dilemma der "postheroischen Gesellschaften" treffend beschrieben.  Erfolgreiche Drohneneinsätze gegen Kämpfer und Führer von irregulären Kräften lösen die Probleme des Hasses nicht, könnten aber auf lange Sicht den asymmetrischen Kräften doch Grenzen ihrer Waffengewalt bei der Kontrolle von Territorien aufzeigen und auch ihnen trotz aller Verblendung die Bereitschaft zu politischen Lösungen näher bringen .
Jeder Waffenbediener in der Bundeswehr unterliegt den strengen Regularien des Waffeneinsatzes durch politische Mandatierung und ununterbroche Kontrolle durch die politische und militärische Führung. In der Bodenstation sind in der Regel sogar mehr Soldaten an der letzten Einsatzentscheidung beteiligt als das bei den heute in Regel nur mit einem Kampfpiloten besetzten Jets. Die Kontrolle des Waffeneinsatzes liegt auch hier bis zum Schluss bei Menschen als Bedienern und Führern. Die Vorstellung von sich verselbstständigenden Kampfrobotern wäre technisch irgendwann sicher realisierbar, ist aber politisch wenig wahrscheinlich und bleibt (hoffentlich) Science Fiction.
Die ethische und politische Bewertung eines Einsatzes bei dem das Töten eines Gegners in Kauf genommen wird, unterscheiden sich bei einem Panzersoldaten und Drohnenbediener nicht. Es handelt sich um die gleichen Legitimationsfragen zum Soldatenberuf, welche die Bundeswehr seit den Aufbaujahren begleiten.

 

Die Verteidigungspolitik sollte sich bei der Diskussion aber nicht auf die andauernde Rechtfertigungsposition gegenüber den Kritikern einengen lassen! Bei der Einführung einer Drohnenbewaffnung der Bundeswehr wird von den Befürwortern in der Regel die Argumenstationslinie verfolgt, dass Drohnen Patrouillen entlang ihrer Einsatzrouten begleiten, aufklären und im Notfall aus der Luft bei der Bekämpfung von Bedrohungen mit Lenkflugkörpern unmittelbar in Sofortreaktion unterstützen können. Der die militärischen Beschaffungen bestimmende Leitgedanke des Schutzes der eigenen Soldaten sollte aber auch nicht aus dem Blick verlieren, wie die Soldaten im Gefecht bestehen und Überlegenheit gewinnen. Im Drohnenkonzept muss auch der Erfolg durch Aktion, nicht  nur reaktives Verhalten, gedacht werden. Die potentiellen Gegner haben da weniger Skrupel. Unbemannte Luftfahrzeuge sind primär für Aufgaben in symmetrischen Gefechten kontruiert worden, um aufzuklären und gegnerische Kräfte zu bekämpfen. Sie sollen gegnerische Waffensysteme möglichst unbemerkt aufspüren und bekämpfen. Das unterscheidet sie nicht grundsätzlich von anderen Systemen wie Kampfpanzer, Kampfflugzeuge, Hubschrauber oder Artillerie.Sie operieren nur auf eine etwas andere Weise durch eine relativ lange Verweildauer in einer Art Suchflug über dem Gefechtsfeld  mit einer schwer aufzuklärenden Größe. Sie können wegen ihrer geringeren Beschaffungskosten in größerer Zahl in Schwärmen agieren und dadurch die Abwehr überfordern. Ihre relative geringe Geschwindigkeit macht sie im Prinzip verwundbar, aber ihr Verlust kostet nicht das Leben eigener Soldaten und ist eher zu verschmerzen als bei teuren Hochwertsystemen. Wenn sie in großer Zahl eingesetzt werden, lassen sich einzelne Drohnen abwehren, aber nicht alle. Die Fortschritte der Informationstechnik haben die Einsatzfähigkeiten erweitert und den bewaffneten Einsatz per Fernlenkung erleichtert oder gar dem Soldaten die Lenkung ins Ziel durch eigene Waffenintelligenz abgenommen. Für Heeresplanung vor 1990 stand die Abwehr konzentrierter gepanzerter Angriffskräfte im Anmarsch auch ohne direkte Sicht an vorderer Stelle. Da war eine Artillerie- und Flugzeugbewaffnung mit einer präzisen Zielbekämpfung eine Option, aber auch die Verbindung von Aufklärung- und Zielbekämpfung einer großen Zahl von Drohnen im Suchflug entlang der aufgeklärten Angriffsachsen war eine vielversprechende Waffentechnologie, die zur Kampfdrohne Taifun führte. Sie sollte mit Wirkkörpern ausgestattet werden, die automatisch beim Erkennen eines Panzerziels bei Überflug ausgelöst worden wären. Das Projekt wurde unter dem Eindruck des Wandels 1990 nicht weiter verfolgt.

Bei der ununterbrochenen Kontrolle eines Gefechtsfeldes verleihen Drohnen, ob ferngesteuert oder selbstlenkend, große Möglichkeiten. Will oder darf man sich aufgrund pazifistischer Gegenkräfte auf eine derartige Gefechtsführung wegen der zunehmenden Autononomie der Systeme nicht einlassen und dem Gegner das Feld überlassen, so wären zumindest verstärkte Anstrengungen angesagt, die Abwehr zu verbessern. Wie lassen sich zahlreiche gegnerische Drohnensysteme aufklären und außer Gefecht setzen? Die Abwehr kann versuchen, die Zielsuche oder Lenkung elektronisch oder optisch zu stören. Das müsste die elektronische Kampfführung leisten, die mit einer kleinen Zahl von Störpanzern gegnerische Fernmeldeverbindungen bekämpfen könnte.  Klasssische Abwehr mit Maschinenwaffen hoher Kadenz kann wirksam sein ,  braucht aber viel Munition und eine präzise Sensorik zur Lenkung. Leichte mobile Flugabwehrraktensysteme nach Art der Fliegerfäuste wären denkbare Modelle, bedürfen aber anderer Sensoren, da sie bisher per Infarrot auf die Wärmestrahlung von Triebwerken ansprechen. Fangnetzwurfsysteme sind für polizeiliche Gefahrenabwehr zum Schutz des Flugverkehrs auf zivilen Flugplätzen nutzbar, aber nicht bei Massenangriffen im Gefecht. Häufig werden Lasersysteme genannt, die aber noch ein aufwändiges Trägerfahrzeug benötigen und viel Energie speichern müssen und somit als Querschnittsbewaffnung ausfallen.Das zentrale Problem ist die Sensorüberwachung in niedriger Höhe , die nach dem Verzicht auf die Heeresflugabwehrtruppe nach 2010 und dem Verzicht auf den Tieffliegermeldedienst der Luftwaffe nach 1990, erst wieder aufgebaut werden müsste. Drohnen müssen erst einmal aufgespürt werden, bevor eine Bekämpfung oder Selbstschutzmaßnahmen eingeleitet werden können. Sensorsysteme wie die von MANTIS könnten genutzt werden und schon vorhandene Munition mit "intelligenten" Zündern ins Ziel verbracht werden. Diesen Weg verfolgt die Bundeswehr zur Zeit mit der eingeführten Granatmaschinenwaffe 40 mm, deren "intelligente" Munition mit Zieldaten von erkannten Drohnen "gefüttert" wird, um Zündort und Zündzeitpunkt zu bestimmen. Eine waffentechnologisch wenig spektakuläre, breit eingeführte Waffe und Munition erlangen so durch elektronische Intelligenz neue Wirksamkeit. Aktive Schutzsysteme von Kampffahrzeugen, wie sie schon gegenüber Flugkörpern wirken können,  müssten auch das Dach von Panzern gegen "Top Attack" schützen und das System noch teurer und schwerer machen. Im Prinzip darf man nicht den aufwändigen Einzelschutz verfolgen, sondern sollte Drohnen die Nutzung des Luftraums durch großfläche aktive Abwehrmaßnahmen mit Stör- und Wirkmitteln erschweren. Da ließen sich für Überwachung, Zielerkennung und Wirksysteme künstliche Intelligenz nutzbar machen, deren Wirkung nicht unmittelbar gegen menschliche Ziele gerichtet ist und Vorteile verschafft, die nicht von vornherein an moralischen und politischen Einwänden scheitern.